Werden Regeln und Modalitäten wie die Hausordnung eines Miets- oder Eigentumshauses so modifiziert, daß auf die speziellen Belange der Mieter/Eigentümer eingegangen wird, läßt sich so eine äußerst harmonische Mieter- oder Eigentümergemeinschaft zusammenfinden.
Diese Abstimmung/Modifikation wird idealerweise eine Fachkraft bewerkstelligen, um eine solche Regeländerung in Einklang mit dem deutschen Grundgesetz zu bringen, insbesondere, was den Freiraum und die Grundrechte der jeweils anderen Mieter/Eigentümer angeht. Merke: Kein Vertrag kann das Grundgesetz oder überhaupt bestehende Gesetze aushebeln, an dieser Stelle muß das Regelwerk absolut wasserdicht sein.
Ein „Wohnhaus der Musik“ erhält eine Hausordnung, in der besondere Rücksicht auf selbst gespielte Musik genommen wird. Wichtig ist, daß keineswegs von einem Musiker-Wohnhaus die Rede sein darf, weil sonst durch den Vorwurf der Diskriminierung das Regelwerk angreifbar ist.
Musizieren mit der Stimme oder gängigen Instrumenten (Details müssen in der Hausordnung oder anhängigem Reglement zu finden sein) ist zu gewöhnlichen Zeiten ausdrücklich erlaubt, ausgenommen sind dann natürlich die Nacht- sowie Mittagsstunden. Möglicherweise müssen Instrumente mit einer besonders hohen Schallentwicklung in spezielle Räume „verbannt“ werden, als Beispiel diene hier das Schlagzeug.
Im Haus kann der Keller teilweise oder ganz zu Proberäumen umfunktioniert werden (möglicherweise durch spezielle Abtrennungen, zusätzlichen Schallschutz), so daß sich die Bewohner des Hauses oder gegebenenfalls auch Außenstehende dort musikalisch einbringen können. Im Falle der Mietwohnungen wäre eine feste Zeit der Nutzung der Proberäume im Mietabschlag enthalten, im anderen Fall ist die Nutzung der Proberäume im Kauf inbegriffen. Leerzeiten können durch die Eigentümergemeinschaft bzw. durch den Vermieter des Wohnhauses an Außenstehende vermietet werden.
Einige Zimmer in den Wohnungen sowie Proberäume sind mit einer speziellen Schall-Isolierung ausgestattet, um die Schall-Ausbreitung etwas zu reduzieren.
Der Gebäudekomplex müßte in einer Stadt mit mindestens einigen Hundert Einwohnern und bestenfalls mit einer musikalischen Hochschule erworben werden, hier ist die Zielgruppe dann schon in besserer Größe vertreten. Von der Größe in der näheren Umgebung kommen Mainz und Frankfurt in Frage, aufgrund der Preissituation allerdings wäre eindeutig Mainz an dieser Stelle vorzuziehen.
Das Haus sollte aufgrund des sozialen Aspektes und der Risikominimierung nicht weniger als 6 Wohnungen beinhalten.
Im Vorfeld (ist für die Finanzierung wichtig) sollten Mieter bereits per Anzeige oder auf anderem Wege (beispielsweise in der musikalischen Hochschule) gesucht werden, so daß diese eine Absichtserklärung unterzeichnen können, in einem solchen Haus wohnen zu wollen. Dabei wird die modifizierte Hausordnung bereits ausgehändigt, sie muß Teil der Absichtserklärung sein.
Das Haus muß einen gewissen Abstand zu Nachbarhäusern aufweisen, weil sich Bewohner dieser benachbarten Häuser sonst eben doch durch Musizierende gestört fühlen können. Hier kommen also insbesondere Häuser mit naher Stadtrandlage in Frage, aber auch Häuser, die eine eher industrielle Nachbarschaft haben. Ein Reihenhaus wäre hier nicht geeignet, da es keinen ausreichenden Abstand zum Nachbarhaus gibt, und somit ein zu großes Risiko besteht, mit benachbarten Menschen in Konflikt zu geraten.
Sind Absichtserklärungen und später auch die Finanzierung gewährleistet, kann ein Objekt zum Zwecke der Vermietung erworben werden.
Wenn das Projekt Schule macht, wäre das Registrieren einer Marke eine Überlegung wert.
Die Mieter haben weniger Probleme, ihrem liebsten Hobby nachzugehen, in anderen (normalen) Mietshäusern ist das Musizieren eher weniger gerne gesehen.
Die Verbundenheit/“Wohntreue“ solcher Mieter ist höchstwahrscheinlich höher als gewöhnlich, weil es ähnliche Angebote nicht gibt, der Bindungsfaktor ist entsprechend hoch.
Es können kulturelle Veranstaltungen im Hause stattfinden, auch ein gemeinsames Musizieren ist denkbar.
Diese Idee kann Schule machen und unter dem Prinzip des Franchise weitergebracht werden gegen ein entsprechendes Endgeld.
Die Finanzierung trägt sich durch die Vermietung, es können unter Umständen sogar durch die besonderen Ausstattungsmerkmale des Hauses und der Wohnungen (leicht) höhere Mieten eingenommen werden.